Steuertipp: Lohnsteuer bei Betriebsfesten: Nur die Anwesenden zählen bei der Berechnung

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Vorsicht vor „No Show“-Kosten: Arbeitnehmer, die trotz Anmeldung nicht zum Betriebsfest erscheinen, fließen nicht in die Berechnung der Freibeträge ein. Es drohen Steuernachzahlungen.

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