Mietrecht: Urteil zur Eigenbedarfskündigung – So wird der Widerspruch für Mieter einfacher

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Will der Eigentümer seine Wohnung selbst nutzen, muss der Mieter ausziehen. Bleiben darf er, wenn er nachweist, dass ein Umzug unzumutbar ist. Dies könnte jetzt einfacher werden.

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