Bundesgerichtshof: BGH nimmt Vermieter und Mieter bei Schönheitsreparaturen in die Pflicht

0
(0)
Bisher war ungeklärt, ob bei Schönheitsreparaturen der Vermieter einspringen muss. Die Richter entschieden sich nun für eine Kompromisslösung.

Zum Handelsblatt

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?