Menschenrechte: Bundesregierung einigt sich auf Lieferkettengesetz – in abgeschwächter Form

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Ab 2023 müssen Unternehmen auch bei ihren unmittelbaren Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte achten. Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder.

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