Gericht: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen wieder öffnen

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Gericht: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen wieder öffnen (Symbolbild)

Schuhläden gehören nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu „unverzichtbaren“ Geschäften. Damit dürfen sie auch in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 öffnen, so das Gericht. br

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