Schuhläden gehören nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu „unverzichtbaren“ Geschäften. Damit dürfen sie auch in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 öffnen, so das Gericht. br
Schuhläden gehören nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu „unverzichtbaren“ Geschäften. Damit dürfen sie auch in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 öffnen, so das Gericht. br